Beantragung einer EORI-Nummer für Deutschland und Änderung der Beteiligtendaten

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Die EORI-Nummer für Verkäufer in Deutschland: Was ist das und warum ist sie wichtig?

Eine EORI-Nummer ist bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren erforderlich, wenn diese im Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle benötigt wird. Die EORI-Nummer ist in schriftlichen bzw. elektronischen Zollanmeldungen anzugeben für: den Anmelder und dessen Vertreter.

Firmen und Selbständige, die Waren aus einem Nicht-EU-Land in die EU importieren wollen, müssen ihre EORI Nummer für die Zollabfertigung angeben. Ohne diese ist grundsätzlich keine zollamtliche Einfuhr-Abfertigung mehr möglich, es sei denn der Importeur (auch Zollwertanmelder genannt) ist eine Privatperson.

Kosten: €70

Fristen: 2-4 Wochen

Füllen Sie das Formular aus, damit wir den Registrierungsprozess für die EORI-Nummer starten können

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder

Gründungsurkunde (in Englisch oder beglaubigter Übersetzung). Die auszufüllenden Angaben müssen auf Englisch sein!

    1. Dienstart
    1. Wenn der Hauptsitz des Beteiligten noch keine EORI-Nummer besitzt.
    2. Wenn sich die Daten eines Beteiligten ab einem bestimmten Zeitpunkt ändern.
    3. Wenn die EORI-Nummer beendet werden soll.

    2. Name/Firmenbezeichnung des Hauptsitzes* (zusätzlich Vor- und Nachname bei nicht in einem Register eingetragenen natürlichen Personen)

    Die in einem Register eingetragene Firma (z.B. in der Bundesrepublik Deutschland gem. § 17 ff. HGB Handelsregistereintragung). Bei gewerblich tätigen natürlichen Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist stets der Vor- und Zuname anzugeben. Es kann eine Firmenbezeichnung ergänzt werden.

    3. Datum der Gründung (Tag/Monat/Jahr)*

    Das Datum der Gründung des Unternehmens bzw. der Beginn der Tätigkeit, die eine EORI-Nummer erfordert.

    4. Rechtsform*

    Die Rechtsform des Beteiligten in Kurzform (z.B. AG, OHG, GmbH, GbR, KG).

    Registerdaten (wenn der Antragsteller gesetzlich verpflichtet ist, sich in einem Register eintragen zu lassen)

    5. Registerart

    Die Art des Registers (HRA, HRB, VR, PR, GR), soweit vorhanden.

    6. Registernummer

    7. Zuständiges Amtsgericht

    Soweit eine Eintragung in einem Register gesetzlich vorgeschrieben ist, ist der Ortsname des für den Registereintrag zuständigen Amtsgerichts (Registergerichts) einzutragen.

    Kontaktdaten

    8. E-Mail-Adresse*

    9. Telefonnummer*

    Geschäftsanschrift

    10. Land*

    Der Ländercode (z.B. DE für Deutschland).

    11. Postleitzahl*

    12. Ort*

    13. Straße*

    14. Hausnummer*

    15. Ortsteil

    16. Adresszusatz

    Die Zustellanweisungen wie z.B. c/o, p. Adr., z.H., o.V.i.A.

    Anschrift Postfachadresse (optional; falls angegeben, sind die Felder 17-20 Pflichtfelder)

    17. Land

    Der Ländercode (z.B. DE für Deutschland).

    18. Postleitzahl

    19. Ort

    20. Postfachnummer

    21. Adresszusatz

    Die Zustellanweisungen wie z.B. c/o, p. Adr., z.H., o.V.i.A.

    Ort der Buchführung (optional; falls angegeben, sind die Felder 23-27 Pflichtfelder)

    Sofern der Ort der Buchführung mit den Feldern 10 - 16 übereinstimmt.

    23. Bezeichnung*

    Die Stelle an der die kaufmännische Buchführung geprüft werden kann (z.B. Steuerberater/-büro Mustermann oder Abteilung Finanzbuchhaltung).

    24. Land*

    Der Ländercode (z.B. DE für Deutschland).

    25. Postleitzahl*

    26. Ort*

    27. Straße/Hausnummer*

    28. Ortsteil

    29. Adresszusatz

    Die Zustellanweisungen wie z.B. c/o, p. Adr., z.H., o.V.i.A.

    Steuerdaten

    30. Finanzamt

    Das für den Beteiligten zuständige Finanzamt.

    31. Bundesfinanzamtsnummer

    Die Bundesfinanzamtsnummer des in Feld 30 angegebenen Finanzamtes.

    32. Steuernummer*

    Soweit vorhanden, ist die von einem deutschen Finanzamt zugeteilte Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke einzutragen.

    34. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn vorhanden)

    Hier ist beginnend mit dem Länderkennzeichen, die USt-IDNr. für innergemeinschaftliche Lieferungen und Bezüge einzutragen.

    37. Ich bin mit der Veröffentlichung der Unternehmensdaten (EORI-Nummer, Name und Anschrift) gemäß Anhang 12-01 Verordnung (EU) 2015/2446 (ABl. L 343 vom 29.12.2015) im Internet einverstanden:*
    Wählen Sie bitte „Ja“, wenn Sie einer Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten zustimmen. Dritte können dann Ihre EORI-Nummer, Ihren Firmennamen sowie die Anschrift Ihres Unternehmenssitzes im Internet einsehen.
    Wählen Sie bitte "Nein", wenn Sie einer Veröffentlichung Ihrer Daten nicht zustimmen bzw. eine bereits erteilte Zustimmung widerrufen wollen. Eine fehlende Zustimmung hat keine zollrechtlichen Auswirkungen.

    38. Art der Person*
    1. z.B. Einzelkaufmann, Einzelunternehmen
    2. z.B. AG, GmbH, KdöR, KGaA, SE, e.V.
    3. z.B. KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, PartG

    39. Code der Hauptwirtschaftsaktivität (4-stellig)*

    Der 4-stellige Code für die Hauptwirtschaftsaktivität gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige der Europäischen Kommission.
    Die Codes finden Sie unter folgendem Link: https://op.europa.eu/de/web/eu-vocabularies/concept-scheme/-/resource?uri=http://data.europa.eu/ux2/nace2/nace2

    Ansprechpartner

    40. Vollständiger Name*

    Der vollständige Name (Vor- und Nachname).

    41. Telefonnummer*

    Die Telefonnummer im internationalen Format (z.B. +49 351 44834 520).

    42. Telefaxnummer

    Die Telefaxnummer im internationalen Format.

    43. E-Mail-Adresse*

    44. Straße/Hausnummer*

    45. Land*

    Der Ländercode (z.B. DE für Deutschland).

    46. Postleitzahl*

    47. Ort*

    48. Identifikationsnummer eines Drittlandes (nur auszufüllen, wenn sich der Sitz außerhalb des Zollgebiets der Union befindet)

    Einzutragen ist hier beginnend mit dem Länderkennzeichen, die dem Wirtschaftsbeteiligten durch die zuständigen Behörden seines Landes für Zollzwecke zugeteilte Kennnummer.

    49. Name des Landes

    Soweit das Länderkennzeichen (s. Feld 45) nicht bekannt sein sollte, hier bitte den vollständigen Ländernamen eintragen.

    Ergänzende Steuerdaten

    50. dem ELSTER-Zertifikat zugrundeliegende Steuernummer

    Sofern Ausfuhranmeldungen über die Internet-Ausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) abgewickelt werden sollen, ist hier die dem ELSTER-Zertifikat zugrundeliegende Steuernummer bzw. Steuer-Identifikationsnummer einzutragen, d.h. die Steuernummer bzw. Steuer-Identifikationsnummer mit der das ELSTER-Zertifikat beantragt wurde.
    Wird eine Ausfuhranmeldung mit einer IAA Plus abgegeben, wird die EORI-Nummer mit der im Zeitpunkt der Zertifikatausstellung gültigen und im ELSTER-Zertifikat hinterlegten Steuernummer bzw. Steuer-Identifikationsnummer verglichen (Authentifizierung des Benutzers). Aus diesem Grund muss in den bei der Generalzolldirektion – Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement unter der EORI-Nummer gespeicherten Stammdaten die Steuernummer bzw. SteuerIdentifikationsnummer hinterlegt sein, welche dem ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt.

    Fiskalvertretung

    51. Steuernummer – Fiskalvertreter

    Steuernummer/Umsatzsteuer-ID unter der Ihr Unternehmen als Fiskalvertreter auftritt.
    Hinweis: Ein Fiskalvertreter tritt für sämtliche steuerlichen Pflichten eines nicht im Inland ansässigen Unternehmens gegenüber der betreffenden inländischen Finanzverwaltung auf.

    52. Umsatzsteuer-ID - Fiskalvertreter

    Steuernummer/Umsatzsteuer-ID unter der Ihr Unternehmen als Fiskalvertreter auftritt.
    Hinweis: Ein Fiskalvertreter tritt für sämtliche steuerlichen Pflichten eines nicht im Inland ansässigen Unternehmens gegenüber der betreffenden inländischen Finanzverwaltung auf.

    53. Firmenkurzbezeichnung (keine Sonderzeichen, Umlaute, Rechtsformen; Großbuchstaben; max. 70 Zeichen)